Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zum 14.10.2019 eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken im Sanierungsgebiet und in angrenzenden Gebieten eingeführt, wodurch ca. 1.200 Parkstände bewirtschaftet werden.
Es wurden drei Bewohnerparkzonen eingeführt; Zone M104 Gothaer Weg, Zone M105 Billstedt Zentrum und Zone M106 Kirchlinden. Die Zonen M105 Billstedt Zentrum und M106 Kirchlinden sind parkgebührenpflichtig, die Zone M104 Gothaer Weg parkscheibenpflichtig. Die Grenzen der Parkzonen finden Sie im Flyer (Link) des Landesbetriebes Verkehr.
Die Bewirtschaftungszeit in den Zonen M105 Billstedt Zentrum und M106 Kirchlinden liegt werktags von 09.00 bis 20.00 Uhr. Es werden Parkgebühren von 1,00 Euro je Stunde (niedrigste Gebührenzone) erhoben und die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden. In der Zone M104 Gothaer Weg gilt die Parkscheibenplicht (kostenlos) ebenfalls werktags von 09.00 bis 20.00 Uhr, deren Höchstparkdauer ebenfalls drei Stunden beträgt. Vor und nach der Bewirtschaftungszeit und am Wochenende können alle KFZ unbeschränkt parken. Der Parkplatz Reclamstraße kann an Werktagen zwischen 09.00 und 20.00 Uhr ohne Höchstparkdauer gegen Gebühr genutzt werden, so dass das Parken in Billstedt für Pendlerinnen und Pendler und andere Ortsfremde weiterhin möglich bleibt.
Anwohnerinnen und Anwohner einer Bewohnerparkzone haben die Möglichkeit, sich einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn als Halterin oder Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes KFZ (Pkw, KRad, Anhänger…) ausstellen zu lassen. Für die Zuteilung eines beantragten Parkausweises wird vom LBV eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro im Jahr (bzw. 25,00 Euro bei Beantragung online) erhoben.
Anwohnerinnen und Anwohner haben ebenfalls die Möglichkeit, für ihren Besuch einen sog. Besucherparkausweis zu beantragen, damit dieser während des Aufenthaltes kostenfrei parken kann. Besucherparkausweise können online oder bei den LBV-Standorten Mitte (Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg), West und Nord gebührenfrei beantragt werden.
Gewerbetreibende können keinen Bewohnerparkausweis erhalten. Für betriebsnotwendige KFZ (z.B. mehrere Transporte pro Tag, sperrige Gegenstände, Notfälle) kann eine Ausnahmegenehmigung für 250,00 Euro im Jahr beantragt werden.
Regelmäßige, mehrmals die Woche stattfindende Kontrollgänge durch den Landesbetrieb Verkehr gewährleisten die Einhaltung der Regelung.